Fortbildungslehrgänge nach § 11 EfbV, nach § 6 TgV und für Betriebsbeauftragte für Abfall
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Hinweise zum Ausbildungssystem der TEQ |
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Fachliche Leitung:
Herr Dr.-Ing. Reinhard Liesigk
Informationen zum fachlichen Leiter
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Zielgruppe: Inhaber von Fachkenntnisbescheinigungen nach EfbV bzw. nach TgV sowie Betriebsbeauftragte für Abfall (Grundlehrgänge zum Erwerb der Fachkunde, siehe Seminare 001-UM, 003-UM und 004-UM |
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Voraussetzung: Wenn die Teilnahme am Grundlehrgang oder am jeweils letzten absolvierten Fortbildungslehrgang nicht bei der TEQ GmbH erfolgte, ist die Teilnahmebescheinigung dieses Lehrgangs vorzulegen. |
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Zum Thema: Mit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz wurde eine Reihe von Verordnungen, darunter auch die Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV), erlassen. Diese Verordnung regelt die Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe, die nach § 52 Abs. 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes mit einer technischen Organisation einen Überwachungsvertrag abgeschlossen haben oder die Berechtigung erlangen wollen, das Überwachungszeichen einer anerkannten Entsorgergemeinschaft zu führen. Sie regelt weiterhin die Überwachung und Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben. Außerdem wurde die Verordnung zur Transportgenehmigung TgV erlassen, die Anforderungen an Einsammler und Beförderer von Abfällen zur Beseitigung oder gefährlicher Abfälle zur Verwertung regelt. § 3 TgV definiert die Anforderungen an die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen. Neben der Zuverlässigkeit der Person spielt die entsprechende Fachkunde eine entscheidende Rolle. § 6 TgV regelt die Anforderungen an die Fortbildung.
Der von der Landesdirektion Leipzig genehmigte Lehrgang soll die bereits gewonnenen Fachkenntnisse nach EfbV bzw. TgV zu abfallrechtlichen Problemen, haftungs- und strafrechtlichen Risiken im Entsorgungsbereich und angrenzenden rechtlichen und umweltschutzrelevanten Problemen vertiefen und den Teilnehmer zu aktuellen Themen der Abfallwirtschaft, des Umweltrechts und angrenzender Bereiche schulen.
Die Teilnahme an Fortbildungslehrgängen ist nach § 6 TgV mindestens alle 3 Jahre und nach § 11 EfbV mindestens alle 2 Jahre erforderlich. Für Betriebsbeauftragte für Abfall ist ebenfalls eine Fortbildung aller 2 Jahre zweckmäßig. |
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Schulungsziel: Erhalt der Fachkunde als für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Person gemäß § 6 TgV in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 TgV und / oder § 11 EfbV in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV bzw. als Abfallbeauftragter. |
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Inhaltsübersicht:
1. Tag: Umweltrecht
- Auffrischung der Kenntnisse der Teilnehmer zum Umweltrecht
- Überblick über neue und geänderte Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere des Abfall-, Gefahrstoff-, Bodenschutz- und Gewässerschutzrechts
- Umsetzung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens eANV
2. Tag: Technischer Umweltschutz
In Abhängigkeit vom Teilnehmerkreis des jeweiligen Lehrganges und der von den Lehrgangsteilnehmern ausgeführten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten werden ein oder zwei der folgenden Schwerpunkte vertiefend behandelt:
- Betrieb eines Zwischenlagers
- Rechtliche Anforderungen an den Betrieb eines Zwischenlagers für gefährliche Abfälle - Lagerung von entzündbaren, flüssigen Abfällen - Lagerung von Gasen und giftigen Stoffen
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Praktische Übung zur Einstufung und Deklaration von Abfällen - Betriebs- und Arbeitsanweisungen
- Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Abfällen nach Abfall- und Gefahrgutrecht mit praktischen Übungen
- Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und zugehörigen Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle (TRGS 520)
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Schulungsdauer: 2 Tage, jeweils von 9.00 Uhr bis 17.30 Uhr |
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Schulungsart: Praxisseminare und Lehrgänge
[ Hinweise
zur Schulungsart ]
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| Ort |
Beginn |
Ende |
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Online-Anmeldung |
| Hamburg |
27.10.2010 |
28.10.2010 |
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| Leipzig |
15.12.2010 |
16.12.2010 |
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Leistungsumfang und Teilnahmegebühr: Einschließlich ausführlicher Seminarunterlagen, gastronomischer Verpflegung und Teilnahmebestätigung 490,- EUR zzgl. MwSt. |
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Flyer Downloadmöglichkeit:
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Fax-Anmeldung
Online-Anfrage
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