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Umsetzung der neuen Vorschriften zu wassergefährdenden Stoffen und Gefahrstoffen im Unternehmen
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Fachliche Leitung:
Herr Dr.-Ing. Reinhard Liesigk
Informationen zum fachlichen Leiter
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Zielgruppe: Fach- und Führungskräfte, die im Unternehmen Verantwortung bezüglich des Umgangs mit Gefahrstoffen und wassergefährdenden Stoffen tragen sowie Führungskräfte, die im Bereich Umweltmanagement/Umweltschutz tätig sind oder tätig werden und Umweltbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. |
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Zum Thema: Am 1.3.2010 tritt das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Kraft, mit dem im Ergebnis der Förderalismusreform bundeseinheitliche Regelungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen geschaffen werden. Eine auf dem neuen WHG basierende bundeseinheitliche Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wird voraussichtlich ebenfalls 2010 in Kraft treten.
Zudem sind bis zum 1.12.2010 die neuen Regelungen zur Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe der Verordnung Nr. 1262/2008 für Stoffe umzusetzen. Auch daraus können sich Auswirkungen auf die Einstufung wassergefährdender Stoffe ergeben. |
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Schulungsziel: Im Seminar werden Kenntnisse zu den neuen Vorschriften des Wasserrechts zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, zu den Zusammenhängen zwischen Wasser- und Gefahrstoffrecht sowie zu den Auswirkungen der aktuellen Rechtsänderungen auf Unternehmen vermittelt. |
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Inhaltsübersicht:
- Förderalismusreform als Ausgangspunkt für eine bundeseinheitliche Regelung des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen
- Übersicht zu den Änderungen des Umweltrechts im Ergebnis der Förderalismusreform
- Das neue WHG im Überblick
- Regelungen des neuen WHG zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Gefährdungsstufen von Anlagen - Anzeigepflichten - Anlagendokumentation - Betriebsanweisungen und Merkblätter
- Einstufung wassergefährdender Stoffe
- Verwaltungsvorschrift zur Einstufung wassergefährdender Stoffe - Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Gemische nach GHS - Auswirkungen auf Gefährdungsbeurteilungen, Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen und Unterweisungen der Beschäftigten
- Auswirkungen der GHS Verordnung auf den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
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Schulungsdauer: 1 Tag, von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
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Schulungsart: Praxisseminare und Lehrgänge
[ Hinweise
zur Schulungsart ]
Diese Schulung steht auch in folgenden Schulungsarten zur Verfügung:
In-House-Training
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| Ort |
Beginn |
Ende |
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Online-Anmeldung |
| Leipzig |
30.11.2010 |
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Leistungsumfang und Teilnahmegebühr: Einschließlich ausführlicher Seminarunterlagen, gastronomischer Verpflegung und Teilnahmebestätigung 410,- EUR zzgl. MwSt.
Für ein In-House-Training unterbreiten wir Ihnen gern ein Angebot. |
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Flyer Downloadmöglichkeit:
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Fax-Anmeldung
Online-Anfrage
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Ergänzende / Weiterführende Themen:
Betriebsbeauftragter für Abfall - "001-UM" 
Umweltmanagementbeauftragter - "025-UM" 
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